Der Vorstand und die Grundlage der Arbeit

(Wir freuen uns, Sie an dieser Stelle demnächst, wenn alle Fotos vorliegen, noch näher mit den Ansprechpartnern im Vorstand unserer Stiftung bekannt zu machen.)

Vorsitzender des Vorstandes:

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich bin Reinhold Schwind, pensioniert, ehemals Pastor an St. Urbani, und finde Kirche, die Weitergabe von Glauben einfach nur wichtig.
Ich wohne im Kneippweg 1b, 29633 Munster, Tel. 05192/982825 

Vertreter KG Munster:
















Mein Name ist Wolfgang Bunk, aufgewachsen bin ich in Munster und wohne seit 1976 in Oerrel. Als Gründungsmitglied der Munsteraner Kirchenstiftung möchte ich dazu beitragen die Lebendigkeit unserer Gemeinden zu erhalten – auch wenn in Zukunft der Rotstift immer höher im Kirchenhaushalt angesetzt werden muss. Es ist mir wichtig, dass die breite Vielfalt kirchengemeindlicher Aufgaben erhalten bleibt und in Zukunft nicht nur für eine kleine Minderheit zugänglich ist.   

Vertreter KG Munster 

Mein Name ist Heinrich Prigge. Zwölf Jahre (von 2000 - 2012) war ich Mitglied im Kirchenvorstand der St.Martin Kirchengemeinde (Schafstallkirche). Seit der Gründung 2003 gehöre ich dem Vorstand der Munsteraner Kirchenstiftung an; zunächst als Beisitzer und seit 2014 als 2. Vorsitzender.
Ich bin in Munster geboren und hier als selbständiger Geschäftsmann tätig. Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Söhne. 

Kirchliches Leben in Munster liegt mir besonders am Herzen. Um auch weiterhin erforderliche Projekte und Maßnahmen finanzieren zu können, halte ich die Förderung der Stiftung für sinnvoll und ebenso notwendig!

Vertreterin St Stephanus Militärkirchengemeinde

Mein Name ist Conny Bejga,
ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Mein Wohnort ist im Raum Munster. Ich engagiere mich seit Jahren in der St Stephanus-Militärkirchengemeinde bei den Blautönen und in der Leitung des Kreativ-Treffs.Seit 14 Jahren mache ich die Vertretung der Pfarramtssekretärin im Urlaubs- und Krankheitsfall. Da ich gern ehrenamtlich für St Stephanus aktiv bin, werde ich jetzt die Vertretung der Gemeinde im Vorstand der Munsteraner Kirchenstiftung wahrnehmen.

 

Vertreterin KG Munster (Breloh) 

Ich heiße Anke Heidelberg, habe zwei erwachsene Kinder und wohne mit meinem Mann seit über 30 Jahren in Breloh.
Frei nach Erich Kästner: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“, möchte ich mich im Vorstand der Munsteraner Kirchenstiftung als Vertretung für die Gemeinde Breloh einsetzen.
Mir ist es wichtig, dass Kirche lebendig bleibt und auch in Zukunft ihren festen Platz in unserer Gemeinde behält. Damit dieses gelingt, finde ich es notwendig sinnvolle Projekte zu unterstützen. 

 

 

 

         

 

Satzung (Auszüge) der Munsteraner Kirchenstiftung
Präambel

Die Stiftung wurde gegründet im Jahr 2003.
Sie ist eine Einrichtung der evangelisch-lutherischen Kirchen in Munster.

§ 1 Rechtsform, Name, Sitz


Die Stiftung ist eine selbständige und rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und eine kirchliche Stiftung im Sinne von § 20 des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes.
Der Name der Stiftung lautet Munsteraner Kirchenstiftung.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Munster.

§ 2 Stiftungszweck


Zweck der Stiftung ist die Förderung des kirchlichen Lebens in der Stadt Munster.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Weitergabe christlichen Glaubens und christlicher Grundwerte an die nächsten Generationen, Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit, die Förderung diakonischer Projekte, das Zusammenbringen von Musik, Kunst und Kirche.

§ 3 Gemeinnützigkeitsbestimmungen


Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige – mildtätige – kirchliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Stiftungsvermögen


Das Vermögen der Stiftung besteht in Wertpapieren in einem Bankguthaben von zunächst 28.096,72 Euro und ist auf Zustiftungen angelegt.
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
Vermögensumschichtungen sind zulässig, wobei der Grundsatz der Bestandserhaltung zu beachten ist. Zustiftungen sind ausdrücklich erwünscht.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stehen ausschließlich die Vermögenserträge sowie etwaige Zuwendungen zur Verfügung, soweit diese nicht zur Vermehrung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen kann eine freie Rücklage gebildet werden. Die in die freie Rücklage eingestellten Beträge gehören zum Stiftungsvermögen.
Zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszweckes können die Mittel der Stiftung ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden, soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Zeit- und Zielvorstellungen bestehen

 

§ 5 Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 6 Vorstand

Stiftungsorgan ist der Vorstand.
Die Mitglieder des Vorstandes müssen einer der Mitgliedskirchen der EKD angehören und in ihrer Mehrheit Glieder der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers sein.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die nachgewiesenen baren Auslagen werden ihnen erstattet. Stattdessen kann auch eine Auslagenpauschale gewährt werden, die jedoch stets sorgfältig auf den tatsächlichen Anfall von Auslagen abgestimmt werden muss.


§ 7 Mitgliederzahl, Berufung, Amtszeit


Der Vorstand besteht aus 4, höchstens 5 Mitgliedern. Die Ev.-luth. Militärkirche St. Stephanus entsendet durch ihren Kirchenvorstand ein Mitglied ihrer Gemeinde, die Ev.-luth. Kirchengemeinde Munster entsendet durch ihren Kirchenvorstand drei Mitglieder ihrer Gemeinde in den Stiftungsvorstand. Ein weiteres Mitglied, das ebenfalls einer Mitgliedskirche der EKD angehören muss, kann von den vier entsandten Mitgliedern berufen werden.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre. Eine erneute Berufung ist zulässig.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied.
Der Vorstand kann Fachausschüsse bilden, in denen Stifter und Fachleute mitwirken können.
Bei Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder wird entsprechend Absatz 1 nachbesetzt.